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Hausordnung

Hausordnung - Verein Rockhouse Salzburg


Geltungsbereich:

  1. Diese Hausordnung ist eine Benutzungsordnung. Sie gilt für alle Personen, die sich im Rockhouse aufhalten, insbesondere für die Besucher. Sie sind verpflichtet, die Bestimmungen der Hausordnung einzuhalten. Die Haus- und Betriebsordnung umfasst alle Räumlichkeiten des Rockhouse und die dazugehörigen Außenbereiche. Sie regelt die Bedingungen für den Aufenthalt und das Verhalten von betriebsfremden Personen.


Aufenthalte:

  1. Der Zutritt zu den allgemein zugänglichen Räumlichkeiten des Rockhouse ist grundsätzlich nur berechtigten Personen während der Öffnungszeiten gestattet.
  2. Veranstaltungsräume (großer Veranstaltungssaal und Foyer), sowie die Nebenräume dürfen außerhalb der Veranstaltungszeiten, der Auf- und Abbauzeiten sowie Proben und Führungen nur von den zum Haus gehörenden Personen betreten werden.
  3. Veranstaltungen können nur von Personen besucht werden, die die vom Veranstalter geforderten Besuchsbedingungen (z.B. Besitz einer Eintrittskarte, einer Einladung und dergleichen) erfüllen.
  4. Der Zutritt zu den Künstlergarderoben/ Backstagebereichen ist nur den Künstlern sowie den in diesem Bereich dienstlich tätigen Personen gestattet.


Verhalten im Rockhouse:

 

  1. Alle Personen, die das Rockhouse betreten, haben sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder behindert und belästigt wird. Es gelten die Regeln des guten Benehmens und des entsprechenden Auftretens.
  2. Alle Personen, die die Räumlichkeiten des Rockhouse betreten, haben den Anordnungen der MitarbeiterInnen des Rockhouse, des Veranstaltungspersonals sowie des Sicherheits- und Ordnungsdienstes unbedingt Folge zu leisten. Wer die Anordnungen nicht befolgt, kann aus den Räumlichkeiten verwiesen werden.
  3. Verstöße gegen die Hausordnung werden, sofern sie nicht strafrechtlich zu verfolgen sind, nach den entsprechenden zivilrechtlichen Bestimmungen geahndet.
  4. Fluchtwege, Ausgänge, Durchgänge und Treppenhäuser dürfen nicht verstellt werden und sind stets von jeder Behinderung freizuhalten.
  5. Es gelten alle maßgeblichen, gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere jene Schutzbestimmungen des Salzburger Jugendschutzgesetzes.


Verbote und Kontrollen:

 

  1. Die MitarbeiterInnen des Rockhouse, das Veranstaltungspersonal, sowie der Sicherheits- und Ordnungsdienst sind angehalten, die notwendigen Maßnahmen zur Herstellung und Aufrechterhaltung der Sicherheit in den Räumlichkeiten zu setzen. Sie sind auch berechtigt den Zutritt zu verweigern oder einen Verweis auszusprechen.
  2. Die MitarbeiterInnen des Rockhouse, das Veranstaltungspersonal sowie der Sicherheits- und Ordnungsdienst sind daher berechtigt, Personen zu überprüfen, ob sie auf Grund von Alkohol- oder Drogenkonsum oder wegen Mitführung von Waffen oder von gefährlichen oder feuergefährlichen Gegenständen für die Sicherheit ein Risiko darstellen. Sie sind mit Zustimmung der Personen auch angehalten Bekleidungsstücke und mitgeführte Behältnisse/Taschen zu durchsuchen. Personen, die ein Risiko für die Sicherheit darstellen, können daher zurückgewiesen und am Betreten der Räumlichkeiten gehindert werden.
  3. Personen, die vor oder während einer Vorstellung Ruhestörungen verursachen, sowie solche, die durch ihr sonstiges Verhalten oder ihren Zustand ein berechtigtes Ärgernis erregen, können daher zum Verlassen des Rockhouse verhalten werden.
  4. Das Mitbringen von Glasbehältern, Dosen, pyrotechnischen Gegenständen, Fackeln, Stöcken, Schirmen, Transparenten, Waffen aller Art und sonstigen gefährlichen Gegenständen ist untersagt. Mobiltelefone sind während der gesamten Veranstaltungsdauer abzuschalten.
  5. Die Mitnahme von Oberkleidern, Rucksäcken, Taschen sowie Schirme, Stöcke und ähnliches in die Veranstaltungsräume ist nicht gestattet.
  6. Tiere jeglicher Art dürfen in das Rockhouse nicht mitgenommen werden.
  7. In sämtlichen Veranstaltungsräumlichkeiten des Rockhouse ist das Rauchverbot einzuhalten.


Ton- und Bildaufnahmen:

 

  1. Bei Foto-, Fernseh-, Film- und Videoaufnahmen erklärt sich der/die BesucherIn mit den gemachten Aufnahmen seiner Person einverstanden. Er/Sie erteilen die Zustimmung, dass die während oder im Zusammenhang mit der Veranstaltung gemachten Aufnahmen entschädigungslos ohne zeitliche oder räumliche Einschränkung mittels jedes technischen Verfahrens ausgewertet werden dürfen. Jede/r BesucherIin stimmt daher der Verwendung von Bildmaterial, das im Zuge der Veranstaltung mittels Foto, Film oder ähnlicher Medien aufgenommen wurde, zur Veröffentlichung zu.
  2. Es ist dem/der BesucherIn untersagt Ton- und/oder Bildaufzeichnungen- auch zu privaten Zwecken- zu machen und/ oder zu übertragen.


Haftung:

 

  1. Jede Person, die die Räumlichkeiten des Rockhouse betritt, anerkennt, dass sie sich auf eigene Gefahr dort aufhält. Demnach kann das Rockhouse nicht für eingegangene Risiken, Gefahren, einschließlich Körperverletzung, Schäden am oder Verlust von Privateigentum oder andere Vorfälle, die aus dem Besuch der Räumlichkeiten resultieren, verantwortlich gemacht werden. Unabhängig davon, ob sich die Vorfälle vor, während oder nach einer Veranstaltung ereignen.
  2. Für etwaige, im Zusammenhang mit der Veranstaltung auftretenden Sach- und Körperschäden – insbesondere für mögliche Hörschäden – übernimmt das Rockhouse daher keine Haftung. Bei Konzerten kann auf Grund der Lautstärke die Gefahr von Hör- und Gesundheitsschäden nicht ausgeschlossen werden. Die Verwendung von Gehörschutz wird empfohlen. Gehörschutz ist an der Abendkasse kostenlos erhältlich.
  3. Für Schäden, die von Veranstaltern, Veranstaltungsteilnehmern oder Besuchern verursacht werden, gelten, sofern er nicht gesondert Vereinbarungen getroffen wurden, darüber hinaus die entsprechenden straf- und zivilrechtlichen Bestimmungen.
  4. Unfälle oder Schäden sind unverzüglich anzuzeigen.
  5. Es gelten die jeweiligen Covid 19 Schutzbestimmungen. Dies bedeutet, dass die jeweils aktuellen Verordnungen des Gesundheitsministeriums umgesetzt werden und diese von den Besucher*innen einzuhalten sind.

 

Salzburg, im September 2021

 

Jugendschutz | Ausgehzeiten:

Die Jugendschutzgesetze betreffen alle jungen Menschen bis zu ihrem 18. Geburtstag und sind in der Kompetenz der Bundesländer. Ein Überblick zu Ausgehzeiten in Salzburg ist auf der Seite der Akzente Jugendinfo zu finden: https://jugend.akzente.net/jugendinfo/leben-a-z/jugendschutz/